Amtliche Eichung von Bandmaßen

Glasfaser- und Stahlbandmaße sind auch mit amtlichem Eichstempel der deutschen Eichbehörden lieferbar.

Der Eichstempel ist entweder auf dem Bandmaß aufgedruckt oder an geeigneter Stelle eingeprägt.

Der Eichstempel ist ein Sechseck in einem „e“ in dem der Buchstabe „D“ für Deutschland und die Jahreszahl der Eichung z.B. „05“ stehen.

Normalerweise erfolgt die Eichung in der Genauigkeitsklasse „II“ nach EGVorschrift.

Bei Stahlbandmaßen ist diese auch in der Genauigkeitsklasse „l“ möglich.

Die Eichung des Bandmaßes ist gültig, solange dieses in einwandfreiem Zustand ist, d.h. alle Teilstriche und Ziffern gut lesbar sind, das Maßband nicht deformiert oder in einer anderen Weise beschädigt ist, sodass eine einwandfreie Messung und Ablesung nicht mehr möglich ist.

Die EG-Eichung ist in den Ländern der europäischen Gemeinschaft allgemein gültig.

In verschiedenen Drittländern wird diese anerkannt, jedoch ist dies mit den nationalen Eichbehörden zu klären.

Eichstempel nach EG-Genauigkeitsklasse II

Eichstempel nach EG-Genauigkeitsklasse I